Brandmeldeanlagen
Die Übertragung von Brandmeldungen aus Brandmeldeanlagen zur Alarmierungsstelle ist zulässig, wenn diese Anlagen im Einvernehmen mit der Feuerwehr Sindelfingen unter Beachtung der Norm DIN 14675 (Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb) errichtet und betrieben werden. Die an Aufbau und Betrieb einer BMA zu stellenden Mindestanforderungen müssen durch Absprachen zwischen dem Auftraggeber und den zuständigen Stellen eindeutig geklärt und festgelegt werden, z. B. Bauaufsichtsbehörde (bauordnungsrechtliche Auflagen), Brandschutzdienststelle (feuerwehrspezifische Bestimmungen), Versicherer (feuerversicherungstechnische Klauseln).
Hierzu sind, soweit erforderlich, festzulegen:
- Sicherungsbereiche und Überwachungsumfang
- Alarmierungsbereiche: Angaben über Art und Umfang der Alarmierung
- Brandmelderzentralen: Leistungsmerkmale, Standort, Anordnung, Zugänglichkeit
- Steuerungen von Feuerschutzabschlüssen, Löschanlagen, Betriebseinrichtungen
- Alarmorganisation des Betreibers, Brandschutzbeauftragte, eingewiesene und/oder sachkundige Personen
- hilfeleistende Kräfte des Betreibers, Alarmpläne, Vorgaben der Brandschutzdienststelle zu Aufbau und Inhalt der Feuerwehr-Laufkarten
- Alarmierung der Feuerwehr
- Feuerwehrpläne, Anfahrtsmöglichkeit von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Lage des Feuerwehrhauptzugangs und der sonstigen Feuerwehrzugänge
- Gebäude-/Raumnutzung sowie Angaben über auftretende Täuschungsgrößen wie Staub, Wärme, Strahlung usw.
- Standort, Anordnung, Zugänglichkeit der Erstinformationsstelle
Diese Mindestanforderungen können auch die Notwendigkeit einer Abnahme (z. B. durch die Brandschutzdienststelle) und/oder baurechtliche Prüfungen durch behördlich anerkannte Sachverständige einschließen. Da die Planung einer BMA von den Anforderungen der Abnahmestelle abhängen kann, ist es wichtig, dass diese so früh als möglich mit einbezogen wird. Die Ergebnisse der Absprachen zu den Mindestanforderungen für das Konzept der BMA sind in geeigneter Weise zu dokumentieren. Die Dokumentation ist als Grundlage für die Planung nach Abschnitt 6 DIN 14675 zu erstellen. Die Verantwortlichkeit für das Konzept der BMA und für die Vollständigkeit und Genauigkeit der Dokumentation liegt beim Auftraggeber der BMA, der für die Konzepterstellung und die Dokumentation eine Fachfirma beauftragen kann. Der Auftraggeber (oder sein Vertreter) und/oder die kompetente Fachfirma, die für das Konzept der BMA und die Dokumentation zuständig sind, müssen ausreichend theoretische und praktische Kenntnisse zu deren Erarbeitung besitzen.
Quelle: Bau- und Verwaltungsrecht Baden-Württemberg
Die Anschlussbedingungen der Stadt Sindelfingen für eine Brandmeldeanlage werden demnächst hier hinterlegt.